Versicherungsrecht
Ein Schwerpunkt unserer Sozietät ist das Versicherungsvertragsrecht in seinen ganzen Facetten.
Unsere Fachanwälte stehen Ihnen zu folgenden Themen mit qualifiziertem und praxisorientiertem Rat zur Seite:
Mit der Wohngebäudeversicherung und der Hausratsversicherung wird der private Lebensbereich gegen Schäden kleineren und größeren Umfangs abgesichert. Versichert sind nicht nur Schäden aus einem Brand, Sturm, Hagel und Blitz, sondern auch Leitungswasser- und Nässeschäden, Schäden durch Überspannung, Rohrbruch und Einbruchdiebstahl sowie weitere Elementarschäden wegen sonstiger Naturgefahren wie Überschwemmung, Überflutung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch und Erdsenkung.
Mit der Kaskoversicherung wird der Sachwert eines Fahrzeugs gegen Beschädigungen abgesichert. In der Teilkaskoversicherung sind üblicherweise Schäden verursacht durch Brand, Hagel, Sturm, Blitzschlag und Überschwemmung sowie Diebstahl bzw. Entwendung und durch den Zusammenstoß mit einem Tier (Wildschaden) erfasst. Schäden anlässlich eines selbst verschuldeten Unfalls oder wegen Vandalismus sind über die Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung, ohne die ein Fahrzeug im Straßenverkehr nicht geführt werden darf. Sie dient dazu, anlässlich eines Unfalls berechtigte Ansprüche von Geschädigten zu erfüllen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässig begangener Obliegenheitsverletzung (bspw. Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht) kommt es zum Regress des Versicherers beim Versicherungsnehmer.
Üblicherweise werden beide Versicherungen um eine Schutzbriefversicherung, die u.a. Hilfe bei einer Panne gewährt, ergänzt.
Sowohl im privaten als auch gewerblichen Bereich ist die Haftpflichtversicherung von großer Bedeutung. Auf der einen Seite wehrt der Haftpflichtversicherer unberechtigte Ansprüche ab oder erfüllt berechtigte Ansprüche wegen fahrlässiger Pflichtverletzungen. Auf der anderen Seite stellen sich im Innenverhältnis (Deckungsverhältnis) oftmals Fragen, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht.
Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt sowohl der Arbeitnehmer als auch der Selbstständige für den Ernstfall vor. Berufsunfähigkeit wird üblicherweise dann angenommen, wenn der Versicherungsnehmer in seinem aktuell ausgeübten Beruf weniger als 50 % in der Lage ist, seine Tätigkeit auszuüben und dieser Zustand mindestens 6 Monate andauert. Neben der Bewilligung einer BU-Rente stellen sich oftmals Fragen der wahrheitswidrigen Beantwortung von Gesundheitsfragen, Verletzungen von Anzeigeobliegenheiten sowie arglistiger Täuschung über Vorerkrankungen bei Vertragsabschluss.
Die private Unfallversicherung erweitert die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung u.a. für Unfälle in der Freizeit und im Haushalt. Die Leistung geht je nach Einschränkung (Invaliditätsgrad, Gliedertaxe) von einer einmaligen Invaliditätsleistung bis hin zu einer monatlichen Unfallrente.
Wir konzentrieren unsere Tätigkeit auf die bundesweite Vertretung von Versicherern und legen Wert darauf, dass nicht nur die Bearbeitung des Mandats, sondern auch die Verhandlungstermine von uns persönlich wahrgenommen werden. Aber auch die außergerichtliche Beratung sowie gerichtliche Vertretung von Versicherungsnehmern/-innen zählen zu unserer Tätigkeit.