Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht unterliegt einem steten Wandel. Wir stellen uns dieser Entwicklung und gestalten sie aktiv in Ihrem Interesse mit. Das gilt sowohl für die Durchsetzung von Ansprüchen und Abwehr von Gegenansprüchen zwischen Kunde und Bank wie auch der Ausgestaltung von Rechtsverhältnissen zwischen Banken. Unser besonderes Augenmerk gilt in diesem Zusammenhang Kredit- und Sicherungsverträgen sowie Kapitalanlagemodellen. Unsere Fachanwälte, die z.T. ihre Expertise durch die eigene Bankausbildung und Tätigkeit in verschiedenen Bankhäusern erworben haben, stehen Ihnen zu folgenden Themen mit qualifiziertem und insbesondere praxisorientiertem Rat zur Seite:

Das Führen von Klagen für Kreditinstitute im Bereich des Aktivgeschäftes im gesamten Bundesgebiet, welches u.a. die Durchsetzung von Darlehens- und Bürgschaftsforderungen sowie der Verwertung von anderweitigen Sicherheiten beinhaltet, ist eines unserer Kernbereiche.

Aber auch der nach Titulierung notwendige Forderungseinzug werden durch unsere Experten umgesetzt. Hierher gehört auch die vollständige Betreuung von Zwangsvollstreckungs- und Begleitung von Zwangsverwaltungsverfahren.

Auch dieses forensisch geprägte Gebiet, welches oftmals die Abwehr von Widerrufsfällen und auf Schadensersatz ausgerichteten Anlegerklagen bei (z.T. kreditfinanzierten) Geldanlagen in offene und geschlossene Fonds sowie Zertifikaten etc. gegen Kreditinstitute beinhaltet, wird von uns bedient. Weiter sind in diesem Zusammenhang insbesondere Fragen der Kreditbesicherung, der Insolvenzanfechtung, des Zahlungsverkehrs und der Frage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein immer wiederkehrendes Thema.

Unser Beratungsangebot reicht hier von der Überprüfung von vorhandenen Verträgen (z.B. im Verbraucherdarlehensrecht oder bei der Vermögensverwaltung) bis zur Durchsicht von Einzelverträgen (z.B. von Kredit- und Kreditsicherungsverträgen, Konsortial- und Pool(kredit)verträgen, Schuldscheindarlehen und Genußscheinen; aber auch der Vertragserarbeitung und deren Umsetzung bei komplexen Forderungstransaktionen auf Institutsebene, wie z.B. im Wege der Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz oder des Forderungsverkaufs.

Ebenso zählen hierzu die Überprüfung und Überarbeitung von Allgemeinen Geschäfts- und Sonderbedingungen, welche auch im Bankenumfeld wie dem IT-Recht und der vertraglichen Gestaltung von Serviceverträgen mit externen Dienstleistern, wie z.B. dem Datenschutz oder des externen Forderungseinzuges liegen.

Sowohl das Zahlungsverkehrsrecht, welches nach Umsetzung der SEPA-Richtlinie vermehrt in den Fokus von Kunden und Gerichten geriet, als auch die Ausgestaltung von Entgeltklauseln waren und sind dauerndem im Fluss. Durch die jahrelange Praxis unserer Experten und den dabei gewonnenen Kenntnissen können wir diese Erfahrungswerte für unsere Mandanten sowohl gerichtlich als auch beratend einsetzen.

Aufgrund einer Vielzahl von Berührungspunkten im Bereich der Besicherung von Krediten durch Immobilien bzw. deren Ersteigerung und danach erforderlich werdender Verwaltung sowohl von gewerblich wie auch privat genutzten Immobilen verfügen unsere Bankrechtsexperten über ein weites Wissenspektrum im Miet- und Wohnungseigentumsrecht; sei es bei der Durchsetzung von Mietforderungen, sei es bei der Umsetzung von baurechtlichen Vorgaben.

Eine andere Form der Konfliktbewältigung stellt die Mediation dar. Hierbei begeben sich Parteien in die Hand eines „allparteilichen“ Dritten, dem Mediator, der sie dann durch ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren bei der konstruktiven Beilegung ihres Konfliktes begleitet. Durch den professionellen Umgang mit diesen durch den Konflikt ausgelösten Stresssituationen, die zunehmend Energie binden und die Wahrnehmung und Handlungsfähigkeit einschränkt, fördern unsere Mediatoren als externer Begleiter die Zufriedenheit der Beteiligten an dem durch sie selbst erarbeiteten Lösungen und ermöglichen den Parteien das freie Arbeiten für die eigentlichen Aufgaben des Unternehmens. Vielfach erprobt ist die Mediation im Bereich des Bau- und Arbeitsrechts und bei sonstigen Veränderungs- und Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen.

Wir konzentrieren unsere Tätigkeit auf die bundesweite Vertretung von Finanzinstituten und legen insbesondere Wert darauf, dass nicht nur die Bearbeitungen des Mandats, sondern auch die Verhandlungstermine von uns persönlich wahrgenommen werden. Aber auch die außergerichtliche Beratung von Kreditinstituten zählt zu unserer Tätigkeit.

Unsere Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht