Mietrecht

Das Miet- und Pachtrecht regelt die regelmäßig auf lange Zeit angelegten Interessen von Mietern und Vermietern, wobei eine rechtssichere und wirtschaftlich nachhaltige Ausgestaltung der Verträge für beide Vertragsparteien von nicht selten existenzieller Bedeutung ist. Der Ausgestaltung von Pacht- und Mietverträgen kommt insbesondere im gewerblichen Bereich eine ganz entscheidende Rolle zu, um nachhaltig eine Immobilie nutzen zu können. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung und sorgen dafür, dass die Rechtsbeziehung zwischen Vermieter und Mieter langfristig eine tragfähige Grundlage hat.

 

Nicht selten stellt eine Mietvertragspartei nach Beginn des Mietverhältnisses, vielfach auch nach erheblicher Nutzungszeit, fest, dass der Mietgegenstand nicht (mehr) dem tatsächlichen dem Bedarf entspricht: Die Mietfläche ist zu groß oder zu klein, es wird eine andere technische Ausstattung benötigt oder der Vermieter möchte das Grundstück teilweise anders verwerten und deshalb weniger oder etwas anderes vermieten als bisher. Aufgrund der typischerweise erhebliche Zeiträume umfassenden Bindung der Vertragsparteien ist es in vielen Fällen nicht möglich, geänderten Bedürfnissen oder weitergehenden anderweitigen Anforderungen bereits bei Abschluss des Vertrages umfassend Rechnung zu tragen. Geänderte Anforderungsprofile auf Mieterseite der eine Veränderung äußerer Umstände begründen daher den Bedarf nach Vertragsanpassungen. Hier unterstützen wir Sie bei der Ausgestaltung notwendiger Vereinbarungen.

 

Einen weiteren großen Komplex stellen schließlich die Leistungsstörungen im Mietverhältnis dar, insbesondere im Zusammenhang mit der Nichtzahlung geschuldeter Mieten. Hier liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche einschließlich der Ergreifung der notwendigen Maßnahmen zur vorzeitigen Beendigung von Mietverhältnissen, insbesondere der Kündigung, und der Räumung und Herausgabe der Mietgegenstände.

Unsere Experten für Mietrecht