Handels- und Gesellschaftsrecht

Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht verfügen über langjährige praktische Erfahrung und hohe, auch durch wissenschaftliche Publikationen oder Vorträge erworbene Expertise in allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Dies gilt sowohl im Bereich der Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft) als auch der Kapitalgesellschaften (GmbH, AG und KGaA).

 

Wir beraten Sie bei der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung Ihres Unternehmens, sowohl bei dessen Gründung als auch bei nachträglichen Umstrukturierungen wie etwa Änderungen oder Aktualisierungen Ihres Gesellschaftsvertrages, der Aufnahme neuer Gesellschafter, Gründung von Tochtergesellschaften oder Verschmelzungen. Wir vertreten Sie außerdem beim Kauf von weiteren Unternehmen oder auch beim Verkauf Ihres Unternehmens (M & A). Ein weiterer wichtiger Bereich unserer Tätigkeit ist die Entwicklung von Nachfolgeregelungen, um die sich jeder verantwortungsvolle Unternehmer im Interesse seines Unternehmens rechtzeitig kümmern sollte, um seine Nachfolger, typischerweise die nächste Generation, schrittweise und behutsam in ihre Position einzuführen, statt sie irgendwann ins „kalte Wasser“ stürzen zu lassen.

 

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Sozietät liegt in der Beratung und Vertretung bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Außergerichtlich beraten wir Sie bspw. bei Verhandlungen mit anderen Gesellschaftern über konstruktive Lösungen zu einer möglichen Streitbeilegung. Selbstverständlich begleiten oder vertreten wir sie auch in streitigen, nicht selten „unangenehmen“ Gesellschafterversammlungen. Häufig ist auch eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar, so etwa bei der Abberufung eines Geschäftsführers, der Kündigung von Geschäftsführer-Anstellungsverträgen, der Ausschließung von Gesellschaftern, der Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen oder sonstigen Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen. In allen derartigen und sonstigen denkbaren Prozessen vertreten wir Ihre Interessen mit hohem Engagement und unserer ganzen Erfahrung.

 

Im Zuge gesellschaftsrechtlicher Streitigkeiten werden regelmäßig ferner Geschäftsführer-Haftungsansprüche geltend gemacht. Gegenstand unserer Tätigkeit ist auch die Durchsetzung oder Abwehr derartiger Ansprüche, ferner die Beratung zur Vermeidung einer solchen Haftung. Besondere Aufmerksamkeit ist insofern im Falle einer Krise des Unternehmens geboten, da eine solche zu allem Überfluss auch ein häufig unterschätztes, geradezu exponentielles Wachstum der Haftungsrisiken mit sich bringt und, wenn es zu einem Insolvenzverfahren kommt, der Insolvenzverwalter verpflichtet ist, etwaige Haftungsansprüche geltend zu machen. Auch in solchen Fällen beraten wir Sie zur Haftungsvermeidung und vertreten Sie im Falle einer Inanspruchnahme.

Unsere Experten für Handels- und Gesellschaftsrecht