Unsere Leistungen für Auftragnehmer und Architekten

Als Auftragnehmer sind Sie nicht nur Ihrem Auftraggeber verpflichtet, sondern müssen sich auch mit weiteren Bauunternehmen, Behörden, Architekten und Sonderfachleuten, aber auch Versicherungen auseinandersetzen. Dabei profitieren Sie von der unserer Erfahrung. Unsere Fachanwälte sind mit den komplexen Vertragsstrukturen und dem Ineinandergreifen des zivilen und öffentlichen Baurechts einer Baumaßnahme bestens vertraut. Wir beraten Sie zu allen Verträgen mit privaten wie öffentlichen Auftraggebern ebenso wie zu Verträgen mit Arbeitsgemeinschaften und Projektträgern sowie Generalunternehmer- bzw. Generalübernehmer. Sie können dabei nicht auf unsere Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht zurückgreifen, sondern auch auf unser interdisziplinär zusammengesetztes Team, zu dem auch Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht zählen. Auch notarielle Aspekte der Vertragsgestaltung können von uns abgedeckt werden.

Bei nicht wenigen Bauvorhaben kommt es zu Bauablaufstörungen. Mal erweisen sich die Bodenverhältnisse als deutlich schwieriger als ursprünglich angenommen, mal kommt es zu zeitlichen Verzögerungen, etwa weil andere am Bau Beteiligte nicht leisten können oder wollen oder schlicht die Witterungsverhältnisse Arbeiten nicht zulassen. Schließlich können Planänderungen gewünscht sein oder aufgrund anderer Bauumstände notwendig werden. Was immer auch die Ursache für eine Bauablaufstörung sein kann: nicht immer lassen sich alle Konflikte vermeiden. Manchmal sind die Interessen der Baubeteiligten zu unterschiedlich. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechtspositionen und der Abwehr unberechtigter Ansprüche sowohl des Auftraggebers als auch der übrigen am Bau Beteiligten.

Wir begleiten Sie selbstverständlich auch während der Durchführung eines Projektes bis zu dessen Schlussabwicklung. Abschlagsrechnungen, Sicherheitsverlangen, das Zusammenwirken von ARGE-Partnern, Bedenkenhinweise und Behinderungsanzeigen, Mängel und deren Ursachen: eine kontinuierliche Betreuung durch sämtliche Phasen der Realisierung des Bauvorhabens sichert Ihre ökonomischen Interessen. Dabei kümmern wir uns sowohl um die Lösung von Einzelproblemen als auch die kontinuierliche Betreuung durch sämtliche Phasen der Realisierung. Schließlich beraten wir Sie mit Blick auf das Claim-Management, also insbesondere im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Nachträgen und vertreten Sie bei der Geltendmachung von Abschlagsrechnungen.

Wenn Ihre Leistungen fertiggestellt sind, erfolgt die Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber. Dieser Abnahme kommt im Baurecht eine zentrale Bedeutung zu. Mit ihr kehrt sich grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast um: während der Bauunternehmer vor der Abnahme die Mangelfreiheit darlegen und beweisen muss, muss nach erfolgter Abnahme der Auftraggeber die Mangelhaftigkeit darlegen und beweisen. Wir beraten Sie daher bei der Ausgestaltung der Abnahmeverhandlung oder auch zu ergänzenden Vereinbarungen, die aus Anlass etwaiger Mängel oder sonstigen Minderleistungen zu schließen sind.  Liegen tatsächlich Mängel des Gesamtwerkes vor, stellt sich vielfach die Frage, durch wen sie verursacht worden sind. Hier beraten wir Sie sowohl Sie Ihrem Verhältnis zum Auftraggeber als auch zu den anderen am Bau Beteiligten, die in vielen Fällen gesamtschuldnerisch haften. Schließlich beraten und vertreten wir Auftragnehmer bei der Geltendmachung von Vergütungsansprüchen aus Schlussrechnungen und beraten zu Möglichkeiten einvernehmlicher oder streitiger Methoden, Differenzen um die Vergütung zu erledigen.

Der beste Bauprozess ist jener, der überhaupt nicht geführt wird. Unser Ziel ist es daher, durch Vertragsgestaltungen dafür Sorge zu tragen, dass überhaupt kein Streit aufkommt oder aber jedenfalls Möglichkeiten bestehen, derartige Differenzen schnell und effizient zu beseitigen.

Ist eine außergerichtliche Streitbeilegung nicht möglich, vertreten wir Auftragnehmer in gerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung eigener oder Abwehr fremder Ansprüche und beraten Sie zu Rückgriffsansprüchen gegenüber anderen an dem Konflikt Beteiligten. Die Sicherung von Ansprüchen aus Gesamtschuldverhältnissen oder gegenüber Nachunternehmern ist eines der zentralen Themen, bei denen wir sie als Auftragnehmer unterstützten können. Neben staatlichen Gerichten sind wir auch vor Schiedsgerichten tätig.

Gerichtliche Verfahren in Streitigkeiten um das Bauen sind vor allem das selbständige Beweisverfahren sowie das Klageverfahren. Selbständige Beweisverfahren dienen der Feststellung von Tatsachen durch eine gerichtliche Beweisaufnahme, in der Regel durch Einholung eines Sachverständigengutachtens. Ein wesentlicher Anwendungsfall dieses Verfahrens sind Feststellungen zum Vorliegen von Mängeln und deren Ursachen sowie notweniger Maßnahmen zur Mängelbeseitigung.

Klageverfahren kommen sowohl für als auch gegen den Auftragnehmer in Betracht. Klageverfahren für Auftragnehmer betreffen primär Vergütungsklagen, daneben aber auch die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen an der am Bau Beteiligte; Klagen gegen Auftragnehmer haben oft die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen, in selteneren Fällen auch die Erstattung überzahlter Vergütung oder Rückgewähr von Sicherheiten zum Gegenstand.

Unsere Leistungen

Für Auftraggeber / Bauherren

 

Gerne informieren wir Sie im Rahmen einer Beratung auch über die voraussichtlichen Kosten unserer Tätigkeit.

Unsere Experten für Bau- und Architektenrecht