Wir für Sie

Die nachfolgende Darstellung zu unseren Tätigkeitsbereichen soll nur eine repräsentative Auswahl darstellen. Auch eine nur knapp gehaltene Darstellung zu sämtlichen Rechtsgebieten, die wir bearbeiten, würde den Rahmen dieser Präsentation sprengen. Wenn Sie daher zu Rechtsgebieten, die wir nachfolgend nicht abhandeln, mehr erfahren möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch im übrigen gern zur Verfügung.



Arbeitsrecht
Bankrecht
Bau- und Architektenrecht
Erbrecht
Familienrecht
Gesellschaftsrecht
Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Immobilienrecht
Insolvenzrecht
Verwaltungsrecht
Wettbewerbsrecht

Rund um das Thema Immobilie ist anwaltlicher Rat in besonderem Maße gefragt. Wir gestalten Grundstückskaufverträge und Erbbaurechtsverträge einschließlich der Finanzierungsvereinbarungen zweckmäßig und sichern hierdurch die unproblematische Umsetzung Ihrer Investitionen. Bei gewerblichen Immobilien kommt der Entwurf und die Umsetzung von Miet- und Leasingmodellen hinzu.
Die verwaltungsrechtliche Kompetenz unserer Sozietät umfaßt insbesondere das Bau- und Umweltrecht sowie das sonstige Fachplanungsrecht, das Zuwendungsrecht und das öffentliche Dienstrecht.
Im Bereich des Insolvenzrechtes vertreten wir Insolvenzverwalter, Gläubiger und Gesellschafter insolvenzbefangener Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich im Bereich der Gläubiger- und Insolvenzanfechtung sowie der Sicherheitenverwertung und Forderungsklärung. Daneben bildet die Beratung in der Unternehmenskrise von der Entscheidung über die Insolvenzantragstellung bis hin zur Verwertung des insolventen Unternehmens einen Kernpunkt unserer insolvenzrechtlichen Tätigkeit
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Sozietät liegt im Bereich des Haftpflicht- und Versicherungsvertragsrechts. Wir konzentrieren uns auf die Vertretung von Versicherern und sind in allen Bereichen der Personen- und Schadenversicherung bundesweit tätig. Dazu zählt auch die Regreßprüfung und Regreßverfolgung sowie die Abwehr von Regreßansprüchen der Sozialversicherungsträger. Wir referieren zu ausgewählten aktuellen Themen und bieten Schulungsveranstaltungen an
Durch sich verstärkende Konkurrenz werden Unternehmensrechte oftmals gezielt beeinträchtigt. Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich speziell bei markenrechtlichen Problemen, Urheberrechtsstreitigkeiten, patentrechtlichen Fragen, sonstigen Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes und Kartellrechtsstreitigkeiten. Wir beraten Sie etwa auch, wie Ihre Werbung vor dem Hintergrund des Wettbewerbsrechtes gestaltet werden kann.
Umfassende Leistungen können wir Ihnen auch im Bereich des Familienrechts anbieten. Hier reicht unsere Tätigkeit von der individuellen Beratung in Zusammenhang mit dem Abschluß von Eheverträgen bis hin zur Vertretung in Trennungs- und Scheidungsverfahren sowie Vermögensauseinandersetzungen.
Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie von der Begründung über die Ausgestaltung bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, auch in Kündigungsschutzprozessen. Bei der arbeitsrechtlichen Umsetzung unternehmerischer Entscheidungen unterstützen wir Sie bei der Planung und Durchführung von Änderungsverträgen, Kündigungen, Sozialplänen, Interessenausgleichen, der Kooperation mit Betriebs- und Personalräten sowie Sozialpartnern
Im Gesellschaftsrecht reicht das Spektrum unserer Beratungstätigkeit von der Gründung über Maßnahmen zur Umstrukturierung bis zur Auflösung und Beendigung der Personen- oder Kapitalgesellschaft. Praktisch bedeutsam sind die Planung der Unternehmensnachfolge und die rechtliche Umsetzung von Unternehmenskäufen, -verkäufen und –zusammenschlüssen einschließlich der Rechtsformwahl. Gesellschafter suchen unseren Rat auch bei Streitigkeiten im Innenverhältnis. Geschäftsführern helfen wir bei der Erfüllung ihrer oft haftungsträchtigen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten.


Immer größere Bedeutung kommt dem Erbrecht zu. Hier beraten wir umfassend sowohl im Privat-, als auch im Unternehmensbereich über die Möglichkeiten, durch Verfügungen unter Lebenden oder von Todes wegen die Nachfolge zu regeln, natürlich auch unter steuerlichen Gesichtspunkten. Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Vererbung und Abfindung nach der Höfeordnung.
Umfangreich tätig sind wir auch auf dem Gebiet des privaten Bau- und Architektenrechts. Wir entwickeln für Sie die für die Realisierung des Bauvorhabens notwendigen Verträge, unterstützen Sie in Ihrer Funktion als Bauherr, Bauunternehmer, Planer oder sonstiger Baubeteiligter vor, während und nach der Bauphase und sorgen schließlich dafür, daß auch im Konfliktfall Ihre Rechte gewahrt werden. Daneben sind wir auch als Schlichter nach der SO Bau und als Mediatoren tätig
Im privaten Bankrecht befassen wir uns mit der aktiven Gestaltung der Rechtsverhältnisse zwischen den Banken sowie den Banken und ihren Kunden. Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang Kredit- und Sicherungsverträge sowie Kapitalanlagemodelle. Wir bieten Ihnen die optimale Realisierung der sich durch den steten Wandel auf diesem Rechtsgebiet eröffnenden Chancen.