Hallermann


Die Anwaltssozietät Dr. Hallermann & Partner geht zurück auf den Zusammenschluß der Rechtsanwälte Justizrat Dr. Cohn und Professor Dr. Hallermann, letzterer der Vater bzw. Großvater der jetzigen Namensträger, im Jahre 1920. Die Tätigkeit der Sozietät konzentriert sich auf das Zivilrecht, insbesondere das Handels- und Gesellschaftsrecht, wobei vor allem Rechtsberatung erfolgt, welche sich durch Tätigkeiten in Aufsichtsräten und Unternehmensbeiräten fortsetzt.